Themenfelder:
Jugendberufshilfe,
Übergang Schule - Beruf, Jugendscouts
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aufsuchende Beratung und Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 25 Jahre) bzgl. beruflicher Integration und Jugendsozialarbeit / auf Anfrage auch präventive Projekte / Der
Aufgabenkatalog eines Jugendamtes ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe (s . § 1 Abs. 3 SGB VIII). Als öffentlicher Jugendhilfeträger (Jugendhilfe) ist das örtliche Jugendamt für die
Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die sogenannten "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (Drittes Kapitel SGB VIII) zuständig. Das Jugendamt nimmt
somit die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der Jugendhilfe für Bewohner des Landkreises Trier-Saarburg wahr.
Netzwerk "Gemeinsam für den Kinderschutz" des Landkreises Trier-Saarburg und der Stadt Trier
Öffnungszeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Notfall:
Die Rufbereitschaft des Jugendamtes der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist in dringenden Fällen außerhalb der Öffnungszeiten auch an Wochenenden über die örtliche Polizeidienststelle (Polizeiinspektion Saarburg) erreichbar.
Angebote und Hilfen: