Themenfelder:
Der Aufgabenkatalog eines Jugendamtes ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe (s . § 1 Abs. 3
SGB VIII). Als öffentlicher Jugendhilfeträger (Jugendhilfe) ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die sogenannten
"anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (Drittes Kapitel SGB VIII) zuständig. Das Jugendamt nimmt somit die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der Jugendhilfe für Bewohner des Landkreises Trier-Saarburg
wahr.
Öffnungszeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Notfall:
Die Rufbereitschaft des Jugendamtes der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist in dringenden Fällen außerhalb der Öffnungszeiten auch an Wochenenden über die örtliche Polizeidienststelle (Polizeiinspektion Saarburg) erreichbar.
Angebote und Hilfen:
Themenfelder:
Jugendhilfe
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Angebote: